LESERINNENBRIEFE
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Mobbing ist eine Straftat

■ Betr.: „Motivation im Keller“, taz.bremen vom 27. 3. 2012

ArbeitgeberInnen und Führungskräfte haben eine Führsorgepflicht für ihre MitarbeiterInnen und die ist einzuklagen. Mobbing ist im Arbeitsrecht eine Straftat und muss geahndet werden. Den „untergebenen“ Frauen und Männern beim Weser-Kurier wünsche ich von Herzen, dass sie nicht zu Duckmäusern und Kriechern mutieren. Die hinterlassen eine ekelhafte Schleimspur. Denen, die sich nicht treten lassen, gehört meine ganze Sympathie.

MARIANNE TEUBERT, Bremen