Zuschuss-Programm in Berlin: Reparaturbonus in Sack und Tüten

Nach langem Schweigen gibt der Senat Details zum Zuschuss-Programm für Reparaturen bekannt. Es ist aber schon jetzt durch Haushaltskürzungen bedroht.

Das Bild zeigt viele Kabel und Knöpfe. Es handelt sich um das Innenleben einer alten Musikanlage.

Aus alt mach neu – auch die Reparatur einer alten Hi-Fi-Anlage wie hier, kann man sich ab 17. September bezuschussen lassen Foto: Jens Büttner/dpa

Berlin taz | Der Senat hat sich Zeit gelassen mit der angekündigten Einführung des Reparaturbonus. Spät, aber immerhin ist das Zuschussprogramm nun aber in Sack und Tüten. Ab dem 17. September können Ber­li­ne­r*in­nen sich die Kosten für die Reparatur von kaputten Elektrogeräten teilweise oder ganz erstatten lassen.

Das teilte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am Dienstag mit. Eigentlich sollte das Programm, das zur nachhaltigen Nutzung von Geräten sowie zur Ressourcenschonung beitragen soll, bereits am 1. September kommen.

„Wir brauchen ein neues Bewusstsein für den Umgang mit defekten Geräten“, erklärte Umweltsenatorin Ute Bonde. Als erste Reaktion „auf so einen Defekt“ solle ab sofort nicht mehr im Netz gesucht werden, wo es ein passendes Ersatzgerät gerade günstig zu kaufen gebe. „Der erste Gedanke sollte immer der Frage gelten: Wo bekomme ich das repariert?“, so die CDU-Politikerin.

Lange waren die Details zur Einführung der Förderung unklar. Noch Mitte August hieß es aus Bondes Haus auf taz-Nachfrage, dass sich der Zuschuss in erster Linie auf Haushalts- und Küchengeräte beschränken soll, nicht jedoch Handys, Tablets und Laptops. Das sorgte durchaus für Unmut. Nun sind auch Mobiltelefon & Co. beim Zuschuss mit dabei.

Maximale Fördersumme nun wieder bei 200 Euro

Verwaltet und umgesetzt wird der Reparaturbonus durch die IBB Business Team GmbH, ein Unternehmen der landeseigenen Investitionsbank Berlin. Dort kann die Förderung ab kommenden Dienstag online beantragt werden. Eine Liste der von dem Bonus abgedeckten Geräte ist bereits jetzt freigeschaltet.

Bei einer Reparatur sollen 50 Prozent der Kosten erstattet werden. Die maximale Fördersumme ist auf 200 Euro gedeckelt. Auch hier hat die Senatsverwaltung noch einmal umgesteuert. Zuletzt war von einem Maximalbetrag in Höhe von 100 Euro die Rede, mit den 200 Euro kehrt der Senat nun zurück zur ursprünglich bei der Vorstellung des Programms im Frühjahr genannten Summe.

Das wiederum bleibt unverändert: Für die Förderung einer Reparatur durch Handwerksbetriebe muss die Rechnungssumme mindestens 75 Euro betragen. Bei Reparaturen in einem Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative werden die Kosten für ein Ersatzteil ab 25 Euro komplett übernommen. Antragsberechtigt sind volljährige Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz im Land Berlin. Vereine, Schulen oder Unternehmen bleiben von der Förderung ausgeschlossen.

Verfallsdatum für Reparaturbonus?

Die Zukunft des nicht zuletzt von der SPD forcierten Reparaturbonus bleibt gleichwohl ungewiss. Denn ob das Projekt im Jahr 2025 weitergeführt wird, hängt laut Umweltverwaltung vom Ausgang der ab Oktober anstehenden Nachverhandlungen zum aktuellen Doppelhaushalt ab. Mögliche Einsparungen könnten dem Reparaturbonus ein Verfallsdatum bereits zum Ende dieses Jahres setzen.

Daniel Affelt, Koordinator für Abfall- und Ressourcenpolitik beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Berlin, gibt daher zu bedenken, dass der Reparaturbonus „zum Strohfeuer“ werden könnte: „Um Reparatur und Wiederverwendung langfristig und nachhaltig zu stärken, muss die Förderung von Handwerk und zivilgesellschaftlichem Reparaturengagement fortgesetzt werden.“

Es wäre bedauerlich, „wenn der große Aufwand zur Vorbereitung des Reparaturbonus sich nicht nachhaltig auszahlen würde“, so Affelt zu den möglichen Haushaltskürzungen.

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