Netzausbau in Deutschland
: Regeln für 5G-Auktion waren rechtswidrig

Die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur war einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig. Das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) habe „massiv“ und „rechtswidrig“ Einfluss auf die Netzagentur genommen, erklärte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Kleinere Mobilfunkanbieter begrüßten das Urteil und erhoffen sich nun einen fairen Wettbewerb.

Das Kölner Gericht sieht es laut dem Urteil als erwiesen an, dass das Bundesverkehrsministerium damals unter CSU-Mann Scheuer „auf erhebliche Weise“ auf die Netzagentur einwirkte und das zuständige Gremium der Behörde, die Präsidentenkammer, diesem „massiven Druck“ auch „zumindest teilweise“ nachgab. In der Folge müssen nun Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter neu verhandelt werden; sie wollen die damals versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen. (afp)