tazđŸŸlage
:

Waschzettel fĂŒr WaschbĂ€ren

„Die wichtigste Frage“ stellte vor ein paar Tagen im taz-internen Mail-Verteiler die Kollegin A. M.: „Wie geht’s dem WaschbĂ€ren?“ Am Mittwoch nĂ€mlich war ein solches Tier auf dem taz-Dach gesichtet worden. Ein Foto zeigte ihn, wie er sich in eine Ecke drĂŒckte und mit nach Sympathie heischenden Knopfaugen in die Kamera blickte. SpĂ€ter wurde er beobachtet, wie er versuchte, an den Wandpaneelen hochzuklettern. Dann aber zog er seinen Kopf ein und schlĂŒpfte einfach unter dem Paneel hindurch. Weg war er.

„Wer einen WaschbĂ€ren auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden“, schreibt der Berliner Senat zur Frage „WaschbĂ€r – was tun?“. ZunĂ€chst einmal: WaschbĂ€rjungen darf man nicht mit nach Hause nehmen! Sonst droht eine Strafe von 50.000 Euro. Einen WaschbĂ€r zu töten, kostet nur 10.000 Euro, fĂŒttern 5.000. Und was kann man laut Senat nun also „tun“? Nichts.

Nachfrage beim taz-Hausmeister. Der erklĂ€rt: Zumindest bis Ende September tut auch er nichts. Bis dahin haben WaschbĂ€ren Schonzeit. Das dient dem Schutz von – möglichen – Jungtieren, die in der Zeit noch die Aufmerksamkeit der Eltern brauchen. Der Hausmeister glaubt, der WaschbĂ€r könnte auf dem Dach das Nest eines MarderpĂ€rchens gefunden haben, das im vergangenen Jahr dort lebte. Das wurde mit Geruchsstoffen vertrieben. Falls der WaschbĂ€r im Oktober noch da ist, könnte man es damit auch bei ihm versuchen. Johanna Treblin