Bahnärger: „Ihr Zug fährt früher“

Die Deutsche Bahn verlegt plötzlich die Reiseabfahrt um rund eine Stunde nach vorn. Und dann? Im Zweifel müssen Passagiere für ihre Rechte streiten. Das kann dauern und der Ausgang ist ungewiss

Von Hanna Gersmann

Die Reise ist seit Wochen geplant. Dann kommt eine E-Mail der Deutschen Bahn. Betreff: „Fahrplanänderung auf Ihrer Reise nach Berlin Hbf am 02. Aug. 2024: geänderte Fahrtzeiten“. Das ist nicht ganz überraschend, die Deutsche Bahn ist schließlich bekannt für ihre Unpünktlichkeit. Nur, in diesem Fall startet der Zug nicht verspätet, im Gegenteil: „Ihr Zug fährt von Hamburg Hbf früher ab“ – statt um 19.38 Uhr schon um 18.35 Uhr. Dafür komme er eine gute Stunde früher in Berlin an. Und dann der schlichte Aufruf: „Bitte beachten Sie die neuen Zeiten.“

Und wenn das zu früh ist, weil ein Geschäftstermin dann noch nicht zu Ende ist oder das Essen mit Freunden vor dem Nachtisch abgebrochen werden müsste? Das Ticket ist online gekauft zum Super Sparpreis, es hat eine Zugbindung. Also ist es nur gültig für den einen, nun vorverlegten Zug. Zumindest steht in der Mail nichts davon, dass die Zugbindung aufgehoben wird. Wie bitte?

Also nachschauen, was die Deutsche Bahn dazu erklärt. Auf der Homepage findet sich dies: „Wenn Sie am Reisetag durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen, Ihr Zug ausfällt oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Das heißt, Sie dürfen andere Züge der Deutschen Bahn nutzen, um Ihr gebuchtes Ziel zu erreichen.“

Gilt das alles bei einem vorverlegten Zug nicht? Unpünktlich ist das immerhin auch. Anruf beim Fahrgastverband Pro Bahn. Karl-Peter Naumann hebt ab. Er erklärt: „Da wird man sich streiten müssen.“ Der Grund für einen früher abfahrenden Zug laute meistens: Bauarbeiten. Diese Fälle seien nicht geklärt. Denn: Welche Ansprüche Reisende geltend machen können, werde per Gesetz geregelt. Das könne also die Politik beschließen, doch bisher dächten alle immer nur an Verspätungen. „Und im rein juristischen Sinne ist das keine“, sagt Naumann. So kann man sich nicht automatisch einen anderen Zug an dem Tag suchen.

Naumann meint weiter: „Im Prinzip sollte man aber darauf bestehen.“ Dafür solle man sich beschweren. Die Bahn hat eine Servicenummer, sie lautet (0 30) 29 70. „Gerne nehmen wir über diese Telefonnummer auch Lob und Kritik entgegen“, schreibt die Bahn auf ihrer Homepage. Sie ist auch über ein Kontaktformular zu erreichen. „In der Regel wird die Deutsche Bahn kulant sein und die Zugbindung aufheben“, prophezeit Naumann. Sei das nicht der Fall, bleibe nur die Schlichtungsstelle.

Das allerdings braucht dann etwas Zeit. Was also tun? Noch mal Naumann: „Wenn der vorverlegte Zug nicht passt, buchen Sie ein neues Ticket für einen anderen. Sie müssen das Geld dann allerdings vorstrecken, bis die Schlichtungsstelle hoffentlich eine Entscheidung im Sinne der Fahrgäste getroffen hat.“

Und was machen jene, die am Bahnhof stranden, weil sie erst am Gleis feststellen, dass der Zug sich früher aufgemacht hat? Nicht alle schauen regelmäßig in ihre E-Mails. Wer sein Ticket Tage vor der Reise am Schalter kauft, nicht online bucht, bekommt die Mail „Fahrplanänderung“ ohnehin nicht. Und ja, man soll die Abfahrtzeiten noch mal kurz zuvor checken, aber wer macht das unbedingt immer?

Naumann sagt: „Steigen Sie in den nächsten Zug ein, und sprechen Sie sofort mit dem Schaffner oder der Schaffnerin. Sie kommen den Fahrgästen in solchen Fällen meistens entgegen.“ Aber sicher ist das nicht. Dann bleibe einem auch da nichts anderes übrig als eine Beschwerde im Nachhinein.

Am Ende bleibt dieser Gedanke: Kommt der Zug zu spät, ist das auch ärgerlich, aber immerhin besser geregelt.