Autourteil Gericht macht Verkehrswende in der Tucholskystraße rückgängig

Das Durchfahrtsverbot für Autos in der zur Fahrradstraße erklärten Tucholskystraße in Mitte war laut Gericht rechtswidrig. Das teilte das Verwaltungsgericht mit. Seit 2023 haben Rad­fah­re­r:in­nen auf der Tucholskystraße zwischen Torstraße und Oranienburger Straße Vorrang. So hatte es das von den Grünen geführte Bezirksamt durchgesetzt. Lediglich An­lie­ge­r:in­nen sollten den Abschnitt mit Autos befahren dürfen. Der Bezirk stellte allerdings zusätzlich Pfosten auf, um die Durchfahrt der Autos zu verhindern. Begründet wurde das mit einer Entschärfung von Gefahrensituationen, wie das Gericht mitteilte.Dagegen klagten An­woh­ne­r:in­nen und Be­trei­be­r:in­nen von Restaurants, Galerien und Geschäften. Das Gericht entschied nun, das Vorgehen des Bezirks sei nicht zulässig, weil eine Gefahrenlage nicht dargelegt worden sei. Verkehrs- oder Unfallzahlen lägen nicht vor. Die Straßenverkehrsordnung erlaube nur Verkehrsverbote aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, nicht aber wegen stadtplanerischen Erwägungen. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. (dpa) Foto: Jürgen Ritter/imago