Und noch ein Schlag gegen rechts

Einordnung der sächsischen AfD als „gesichert rechtsextrem“ wird laut Verwaltungsgericht beibehalten

Von David Muschenich

Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag der AfD Sachsen abgelehnt, mit dem die Partei verhindern wollte, dass der sächsische Verfassungsschutz sie als „gesichert rechtsextrem“ einordnet und beobachtet. Wie das Gericht am Dienstag veröffentlichte, gebe es genügend Anhaltspunkte, die die Einschätzung des Verfassungsschutzes rechtfertigten.

Ziele der AfD richteten sich demnach „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip“, bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden. Sie wolle zum Beispiel deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen.

Sowohl führende Mitglieder der AfD als auch Mitglieder der Basis stellten öffentlich Grundrechte infrage. Zudem sei eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Organisationen nachweisbar, die sich unter anderem antisemitisch äußerten – so trat etwa der bisherige Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer mehrfach bei Veranstaltungen der AfD auf. Insofern sei es rechtens, dass der Verfassungsschutz in Sachsen den Landesverband als gesichert rechtsextreme Bestrebung einstufe.

Die Behörde veröffentlichte im Dezember 2023, die AfD sei eine „gesichert rechtsextreme Strömung“. Sachsens AfD-Verband war nach Thüringen und Sachsen-Anhalt der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung.

Die AfD hatte im Januar die Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Außerdem beantragte die Partei, dass das Gutachten veröffentlicht werde. Jörg Urban, Chef der sächsischen AfD, behauptete, seine Partei stelle die freiheitlich-demokratische Grundordnung gar nicht in Frage.

In diesem Jahr stand die AfD zum ersten Mal als „größte und relevanteste rechtsextremistische Partei“ des Freistaats im sächsischen Verfassungsschutzbericht. Demnach versuche sie, sich weiterhin einen bürgerlichen Anstrich zu geben, um möglichst viele Stimmen zu bekommen. Gleichzeitig verwende sie aber „ideologische Kampfbegriffe“ und pflege Kontakte zu anderen Rechten. Wenn das entlarvt werde, „schaltet die Partei in eine strategische Opferrolle um“ und leugne oder verharmlose Aussagen.

In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD lag in Umfragen zuletzt bei etwa 30 Prozent und damit knapp vor der CDU. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist noch nicht rechtskräftig: Die AfD kann dagegen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einreichen.