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: Mahlzeit!

Ab sofort, also unverzüglich, gilt der Kartoffelhumpf mit Stampfe, Tunke und Schwitze als verbindliches Nationalgericht und muss von jedem Bundesbürger am Dienstag zwischen 12 und 13 Uhr unter Wehklagen eingenommen werden. Ein Humpf darf neben klebmehligen Erdäpfeln bis zu 23 Sägespäne und Fußspuren enthalten, jedoch nur von Schalentieren und Erdnüssen. Als Würzmittel zugelassen sind Dill und Zähren der Enttäuschung. Den Kontrollbehörden ist der Humpf unaufgefordert am Reis-oder Stadtrand zu servieren.