das wetter: Mahlzeit!
Ab sofort, also unverzüglich, gilt der Kartoffelhumpf mit Stampfe, Tunke und Schwitze als verbindliches Nationalgericht und muss von jedem Bundesbürger am Dienstag zwischen 12 und 13 Uhr unter Wehklagen eingenommen werden. Ein Humpf darf neben klebmehligen Erdäpfeln bis zu 23 Sägespäne und Fußspuren enthalten, jedoch nur von Schalentieren und Erdnüssen. Als Würzmittel zugelassen sind Dill und Zähren der Enttäuschung. Den Kontrollbehörden ist der Humpf unaufgefordert am Reis-oder Stadtrand zu servieren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen