Vom Munde abgespart

Viele Haushalte im Bürgergeld müssen zuzahlen bei der Miete

Von Barbara Dribbusch

Nach wie vor müssen sich die Leute in vielen Bürgergeld-Haushalten die Miete buchstäblich vom Munde absparen: 325.000 Haushalte im Bürgergeld-Bezug mussten im vergangenen Jahr Anteile der Kosten für Unterkunft und Heizen aus dem Regelsatz bezahlen. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf Fragen der Linken-Politikerin Caren Lay hervor, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegen.

Für die Emp­fän­ge­r:in­nen von Bürgergeld werden Unterkunft und Heizung in der Regel zwar vom Jobcenter finanziert – aber eben nur bis zu bestimmten Angemessenheitsgrenzen. Wer darüber liegt, muss den fehlenden Betrag aus dem monatlichen Regelsatz finanzieren, der eigentlich für die alltäglichen Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Im Schnitt betrug diese Wohnkostenlücke pro betroffenem Haushalt 107 Euro pro Monat. In Metropolen wie Stuttgart liegt die Lücke sogar bei 338 Euro, in München bei 215 Euro. Insgesamt sind elf Prozent der Bürgergeld-Haushalte betroffen.

Laut Anette Kramme (SPD) vom Sozialministerium seien die Gründe für diese Differenz vielfältig. So wurden beispielsweise in einigen Fällen die kommunalen Angemessenheitsgrenzen überschritten oder die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Rückerstattungen von Nebenkosten nicht angepasst.

Im Jahre 2022 hatte die „Wohnkostenlücke“ noch 13 Prozent betroffen, war also etwas größer gewesen. Mit der Bürgergeld-Reform wurde 2023 eine Karenzzeit von einem Jahr aber nur bei Neuanträgen auf Bürgergeld eingeführt. In dieser Karenzzeit übernimmt das Jobcenter die Miete auch jenseits der kommunalen Angemessenheitsgrenzen. Diese Karenzzeit galt schon in der Corona-Epidemie.