5 dinge, die wir gelernt haben:
1 Die „Voyager“ funkt wieder
Sie ist die am weitesten von der Erde entfernte Raumsonde: „Voyager 1“ sendet seit 1977 wertvolle Daten und befindet sich am Rand unseres Sonnensystems. Seit mehreren Monaten aber kamen keine brauchbaren Daten mehr von der Sonde, einer der drei Computer an Bord musste repariert werden. Mit einer Art interstellarem Update löste die Nasa das Problem, die „Voyager“ sendet wieder. Von einer solchen Laufzeit können irdische elektronische Geräte nur träumen.
2 Kenia steht unter Wasser
Nach heftigen Regenfällen ist es in Kenia in vielen Teilen des Landes zu Überschwemmungen gekommen. Auch die Hauptstadt Nairobi ist betroffen, mehr als 40.000 Menschen mussten ihre Häuser verlassen, mindestens 32 haben bisher ihr Leben verloren. Wie es aussieht, werden die sintflutartigen Zustände noch anhalten, die kenianische Wetterbehörde rechnet auch in den nächsten Tagen mit starkem Regen. Klimatologen sehen einen Zusammenhang mit dem Klimaphänomen El Niño.
3 Die deutsche Jugend wählt rechts
Laut der Trendstudie „Jugend in Deutschland“ zeichnet sich ein Rechtsruck unter den 14- bis 29-Jährigen ab. Die Studie, die seit 2020 untersucht, wie junge Menschen ihre Lebenssituation einschätzen und wen sie wählen wollen, stellt im Vergleich zum Vorjahr fast eine Verdopplung der Stimmen für die AfD fest. 22 Prozent der jungen Menschen gaben an, die extrem rechte Partei wählen zu wollen. Die Grünen und die FDP verlieren dagegen stark an Anhängerschaft. Ob sie ihren Vorschlag, das Wahlalter zu senken, noch einmal überdenken?
4 Die Angst vor dem Zahnarzt ist berechtigt
In der Türkei hat ein Zahnarzt seinem Patienten aus Versehen beim Einsetzen eines Implantats eine Schraube durch den Kieferknochen gebohrt – und zwar bis ins Gehirn. Als dieser laut aufschrie, bemerkte der Arzt den Fehler, fuhr den Patienten ins Krankenhaus und verschwand dann. Der Mann konnte nach einer mehrstündigen Operation gerettet werden. Weil der Zahnarzt sich weigert, die Behandlungskosten zu erstatten, will der Patient ihn nun verklagen.
5 Brauer dürfen betrunken fahren
Zumindest dann, wenn sich die Brauerei im eigenen Körper befindet. Das hat ein Gericht in Belgien entschieden. Ein Mann, der unter dem sehr seltenen Eigenbrauer-Syndrom leidet, war wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angeklagt und schließlich freigesprochen worden. Bei der Krankheit produziert der Körper in übermäßigen Mengen Alkohol und macht sich selbst betrunken, was zu Symptomen wie undeutlichem Sprechen, Stolpern und Schwindel führen kann. Passenderweise arbeitet der Betroffene in einer Brauerei. (loga)
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