Von wegen Pause im Winter

Linke kritisiert Ausnahmen vom Winter-Abschiebestopp

Von Rainer Rutz

Der im November 2023 von den Spitzen von CDU und SPD beschlossene Winterabschiebestopp war von Beginn an eine allenfalls halbherzige humanitäre Geste. So war die Aussetzung von Abschiebungen abgelehnter Asyl­be­wer­be­r:in­nen nicht nur auf die kurze Zeit zwischen dem 22. Dezember und dem 28. Februar begrenzt. Auch hatte Schwarz-Rot die Regelung mit etlichen Ausnahmen für Straf­tä­te­r:in­nen und Ge­fähr­de­r:in­nen versehen. Genau von diesen Ausnahme-Abschiebungen hat Berlin dann auch durchaus eifrig Gebrauch gemacht.

Insgesamt wurden in den zwei Monaten 73 Asyl­be­wer­be­r:in­nen in ihre Heimatländer oder in Drittländer abgeschoben. Das geht aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Ferat Koçak hervor. Über ein Viertel der Betroffenen wurde demnach im Januar per „Sammelcharter“ in die Republik Moldau und nach Georgien abgeschoben. Vor jeder „Rückführungsmaßnahme“ sei dabei die „Anzahl und Schwere der maßgeblichen Straftaten“ der Abgeschobenen auf Basis „einer sorgfältigen Aktenauswertung im jeweiligen Einzelfall überprüft“ worden, so die Innenverwaltung.

Linken-Politiker Koçak kritisiert mit Blick auf die nun vorgelegten Zahlen vor allem „die weit gefassten Ausnahmen“. Tatsächlich betrafen diese auch Menschen, die zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden. Und das könnte, so Koçak, auch bei einer mehrfachen ÖPNV-Nutzung ohne Fahrschein der Fall sein. Das sei schlicht „abstrus“.

Nun ist das System der Ausnahmen von der Bleiberechtsregel nichts Neues. Auch der von der damaligen rot-grün-roten Koalition abgesegnete Abschiebestopp im Winter 2022/2023 war so konstruiert. Der Stopp lief zwar anderthalb Monate länger. Im Gegenzug wurden aber mit 157 Asyl­be­wer­be­r:in­nen auch deutlich mehr Menschen abgeschoben. Zur Erinnerung: Wie heute hieß die verantwortliche Innensenatorin auch damals Iris Spranger (SPD).