Wiederholungswahl Ein Fünftel der Ber­li­ne­r:in­nen konnte abstimmen

549.549 Berliner, wenig mehr als ein Fünftel der sonst bei einer landes- oder bundesweiten Wahl Stimmberechtigten, haben am Sonntag bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl vom 26. September 2021 abstimmen dürfen. Die tatsächliche Wahlbeteiligung hielt sich allerdings nicht bloß im abgebildeten Wahllokal in Grenzen. Nach Zahlen der Landeswahlleitung nutzten bis 12 Uhr mittags bloß 18,3 Prozent ihr Stimmrecht – 2021 lag die Beteiligung zum selben Zeitpunkt bei 26,8 Prozent und damit um die Hälfte höher. Die Wahl war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kurz vor Weihnachten nötig geworden. Das Karlsruher Gericht hielt allerdings wegen der zahlreichen Wahlpannen von 2021 keine komplette Wiederholung für nötig. Das Landesverfassungsgericht, zuständig nur für das Landesparlament, nicht für den Bundestag, hatte das ein Jahr zuvor anders gesehen und eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenwahl verfügt. Die hatte im Februar 2023 den Regierungswechsel von einem rot-grün-roten Senat zu einer Koalition von CDU und SPD zur Folge und brachte den damaligen CDU-Spitzenkandidaten Kai Wegner als ersten Christdemokraten seit fast 22 Jahren ins Amt des Regierenden Bürgermeisters.  Foto: Christoph Soeder/dpa