Bushido-Prozess
: Staatsanwälte gehen in Revision

Die Berliner Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil gegen Arafat Abou-Chaker, den Ex-Manager von Rapper Bushido zunächst nicht. Die Behörde habe „zum Zwecke der Nachprüfung“ Revision eingelegt, sagte ein Sprecher am Montag. Ob diese auch durchgeführt werde, hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Bis diese vorliegt, dürften Monate vergehen. Rechtsmittel müssen aber innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt werden. Das Landgericht Berlin hatte Abou-Chaker vergangene Woche nach rund dreieinhalbjährigem Prozess in wesentlichen Punkten freigesprochen. Es verurteilte ihn lediglich zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro, weil er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte. (dpa)