korrekturen und klarstellungen
: Feinheiten des Wahlrechts
Angesichts des Aufstiegs der AfD, der hoffentlich ein aufhaltsamer sein wird, befasst unsereins sich ja verstärkt mit Fragen des Wahlrechts. Deshalb sei hier also festgehalten: Am Dienstag berichteten wir auf Seite 3 fälschlich, dass der AfD-Mann Uwe Thrum im thüringischen Saale-Orla-Kreis im ersten Wahlgang von weniger als der „Hälfte der Wahlberechtigten“ gewählt worden sei (weshalb eine Stichwahl nötig wurde). Gemeint war jedoch die Hälfte der WählerInnen, also der gewählt Habenden, was bei einer Beteiligung von 65,5 Prozent durchaus ein Unterschied ist.