korrekturen und klarstellungen
: Feinheiten des Wahlrechts

Angesichts des Aufstiegs der AfD, der hoffentlich ein aufhaltsamer sein wird, befasst unsereins sich ja verstärkt mit Fragen des Wahlrechts. Deshalb sei hier also festgehalten: Am Dienstag berichteten wir auf Seite 3 fälschlich, dass der AfD-Mann Uwe Thrum im thüringischen Saale-Orla-Kreis im ersten Wahlgang von weniger als der „Hälfte der Wahlberechtigten“ gewählt worden sei (weshalb eine Stichwahl nötig wurde). Gemeint war ­jedoch die Hälfte der Wäh­le­rIn­nen, also der gewählt Habenden, was bei einer Beteiligung von 65,5 Prozent durchaus ein Unterschied ist.