Alternativlos?

Angriff auf jüdischen Studenten: Zentralrat der Juden fordert die Exmatrikulation des Täters

Nach dem mutmaßlichen Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität (FU) fordert der Zentralrat der Juden von der Hochschule strikte Konsequenzen. „Wer einen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, weil er Jude ist, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin. Die Exmatrikulation des betreffenden Studenten sei „alternativlos“. Nach Darstellung der Universität ist ein solcher Rauswurf allerdings rechtlich nicht möglich.

Der 30-jährige jüdische Student Lahav Shapira war am Wochenende mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf offener Straße in Mitte geschlagen und getreten haben. Die Polizei hatte berichtet, dass beide zunächst in Streit gerieten, bevor der 23-Jährige plötzlich zuschlug. Der mutmaßliche Täter floh zunächst, wurde aber ermittelt.

Schuster betonte: „Die FU Berlin hat die Verantwortung dafür, dass es in ihren Reihen keinen Platz für Extremismus und Antisemitismus gibt.“ Die „Beschwichtigungstaktik und die Ausflüchte der Hochschulleitung“ müssten „endlich ein Ende haben“. Wenn der Kampf gegen Antisemitismus ernst genommen werde, müssten antisemitische Straftaten zur Exmatrikulation führen.

Die Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion, Hanna Veiler, teilte mit, jüdische Studierende erwarteten „endlich klare Konsequenzen für Antisemiten am Campus“. „Öffentliche Statements sind nicht mehr genug.“

Die FU erläutert dagegen auf ihrer Website, eine Exmatrikulation sei keine Option. „Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation schon formal nicht möglich.“ Zur Sicherung des geordneten Hochschulbetriebs könnten nur „Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden (z. B. Hausverbot)“.

Die FU hatte sich bestürzt über den „mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff“ geäußert und angekündigt: „Wenn sich bestätigt, dass der Täter Student der FU ist, wird die Hochschule umgehend die möglichen juristischen Schritte im Rahmen des Hausrechts prüfen und gegebenenfalls ein Hausverbot durchsetzen.“ (dpa)