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Geldstrafe für Ex-Bürgermeister

Im dritten Anlauf ist Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok in der Affäre um unzulässige Gehaltszahlungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese sei zahlbar in 120 Tagessätzen zu 100 Euro, also 12.000 Euro, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Hannover am Dienstag. Es ging nur um das Strafmaß, die vorherige Verurteilung wegen Untreue blieb nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestehen. Der SPD-Politiker war im März 2022 wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Hintergrund der Affäre sind Zulagen von rund 49.500 Euro, die sein Büroleiter zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte und von denen Schostok nach Überzeugung des Gerichts wusste. (dpa)

Bauernprotest-Bilanz gezogen

Niedersachsens Innenministerium hat eine erste Bilanz der Bauernproteste am Montag gezogen. 175 Straftaten und rund 240 Ordnungswidrigkeiten seien angezeigt worden, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Bei den Straftaten handele es sich vornehmlich um Nötigungen und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Auch Situationen, bei denen Autofahrer die Demonstranten gefährdeten, seien in dieser Zahl enthalten. (dpa)

G9-Volksini nimmt wichtige Hürde

Die Volksini „G9 Hamburg“ hat ausreichend Unterschriften gesammelt. Die Prüfung der Mitte Dezember eingereichten Unterschriften habe mehr als die erforderlichen 10.000 gültigen Unterschriften ergeben, teilte der Senat Dienstag mit. Damit hat die Gruppe Eltern, die die Schulzeit an Hamburgs Gymnasien wieder auf neun Jahre verlängern will, eine Hürde genommen. Bis zum 13. April muss die Bürgerschaft sich nun mit dem Thema beschäftigen (taz)