Entschädigung für RWE gebilligt

Wegen des vorzeitigen Kohle-Aus soll der Energiekonzern 2,6 Milliarden Euro erhalten

Der Energiekonzern RWE darf für den vorzeitigen Kohleausstieg in Deutschland Entschädigungen in Milliardenhöhe erhalten. Die EU-Kommission billigte am Montag die Pläne der Bundesregierung, RWE mit einer Summe von 2,6 Milliarden Euro zu entschädigen. Der Konzern bekommt das Geld als Ausgleich für die vorzeitige Abschaltung seiner Kohlekraftwerke im Rheinland.

Der Kohleausstieg in Deutschland ist gesetzlich bis 2038 beschlossen. Dafür hatte die Bundesregierung RWE sowie dem Energieunternehmen Leag, das im Lausitzer Braunkohlerevier aktiv ist, insgesamt 4,35 Milliarden Euro zugesagt. Die EU-Kommission hatte grundsätzlich Zweifel daran angemeldet, wie verhältnismäßig diese Entschädigungen sind.

Mit RWE vereinbarte die Bundesregierung später einen auf das Jahr 2030 vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung. Bei der finanziellen Hilfe von 2,6 Milliarden Euro für den Konzern sollte es aber bleiben. Die Brüsseler Behörde gab dafür nun grünes Licht.

Nach ihrer Einschätzung ist die Entschädigung notwendig, damit RWE die aktuell profitablen Kraftwerke abschalten kann und Deutschland seine Klimaziele erreicht. Die Höhe der Zahlung entspreche dem nötigen Minimum. Das Risiko einer unerwünschten Wettbewerbsverzerrung sei derweil gering, weil die Gewinne des Konzerns deutlich über der Entschädigung liegen, erklärte die EU-Kommission.

„Der heutige Beschluss betrifft nicht das förmliche Prüfverfahren der Kommission in Bezug auf die Ausgleichsmaßnahme zugunsten für Leag“, betonte die Brüsseler Behörde im Zuge ihres Beschlusses zu RWE. Das Prüfverfahren laufe noch, man befinde sich hierfür „in konstruktivem Austausch“ mit den deutschen Behörden. (afp)