Hamburger Gericht kassiert Verbot von spontanen Pro-Hamas-Demos

Das Hamburgische Verwaltungsgericht hat das wochenlange Verbot von spontanen Kundgebungen zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffen auf Israel aufgehoben. Die derzeitige Gefahrenprognose rechtfertige das generelle Verbot nicht, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.

Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit verlange eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit. „Das ist derzeit nicht erkennbar“, so das Gericht.

Die Polizei als Versammlungsbehörde will die Entscheidung offenbar akzeptieren. Man werde die Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung nicht weiter zur Anwendung bringen, erklärte ein Polizeisprecher.

Seit dem 16. Oktober hatte die Hamburger Polizei immer wieder Allgemeinverfügungen erlassen, die alle nicht angemeldeten und nicht von der Versammlungsbehörde bestätigten Versammlungen zur Unterstützung der palästinensischen Terrororganisation untersagten. Zuletzt war die Verfügung am vergangenen Mittwoch bis kommenden Sonntag verlängert worden.

„Vor dem Hintergrund des Chanukka-Festes hätten wir zum Schutz jüdischen Lebens in Hamburg gerne noch ein paar Tage länger auf die Allgemeinverfügung zurückgegriffen“, sagte der Polizeisprecher. Das achttägige jüdische Fest hatte am Donnerstag begonnen und geht noch bis zum kommenden Freitag.

Die Polizei kündigte an, dass Straftaten und Ordnungsstörungen weiterhin mit aller Konsequenz verfolgt würden. „Die Verwendung verbotener Symbolik ist und bleibt ebenso ausdrücklich untersagt wie eine Billigung der Gräueltaten der Hamas oder sämtliche antisemitischen Äußerungen“, hieß es.

Von den Allgemeinverfügungen waren regulär angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nicht betroffen. Einige waren erlaubt worden, wenn nach Ansicht der Polizei keine Gründe für ein Verbot vorlagen. (dpa)