Man könnte es Terror nennen …

… wenn man wollte. Die islamischen Revolutionsgarden im Iran stehen bislang nicht auf der Terrorliste der EU. Laut deutschem Außenministerium gibt es keine rechtliche Grundlage dafür. Die taz konnte jetzt das zugrunde liegende Rechtsgutachten einsehen – und kommt mithilfe von Völkerrechtlern zu einem anderen Schluss
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Allein es fehlt der Wille: Revolutionsgardisten bei ihrer jährlichen Parade im September 2023 in Teheran Foto: Abedin Taherkenareh/epa