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Hartz IV: Rappe fordert Änderung

BERLIN afp ■ Der Hartz-IV-Ombudsmann Hermann Rappe hat Korrekturen der Arbeitsmarktreform verlangt. Wer seine Stelle nach einer langen Lebensarbeitszeit verliere, solle ein längeres Anrecht auf das reguläre Arbeitslosengeld haben, sagte Rappe der Berliner Zeitung. Er sei der Auffassung, dass hierfür „eine differenzierte Stufenlösung“ gefunden werden müsse. Das Hartz-IV-Gesetz sieht dagegen vor, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in der Regel auf 12 Monate zu begrenzen. Nur wer 55 Jahre oder älter ist, hat 18 Monat Anspruch. Der frühere IG-Chemie-Chef Rappe sagte, der Ombudsrat habe sich aber noch keine abschließende Meinung über eine mögliche Korrektur gebildet.

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