Getötete Radfahrer: Gefährliches Pflaster

Schon 14 tote Radfahrende in diesem Jahr – das hohe Alter einiger Unfallopfer fällt auf. Der ADFC fordert eine Verbesserung der Infrastruktur.

Begegnung an der Siegessäule

Begegnung an der Siegessäule Foto: dpa

BERLIN taz | Erneut ist ein Radfahrer bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Es ist der 14. in diesem Jahr, 2022 und 2021 waren es jeweils 10 Menschen. Wie die Polizei mitteilte, handelt es sich um einen 82-Jährigen. Der Mann war am Dienstagnachmittag mit dem Rad in Reinickendorf unterwegs gewesen.

Auf Höhe der Kreuzung Heiligenseestraße/Süderholmer Steig soll er vom Radweg auf die Fahrbahn gefahren sein, ohne dabei auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Eine 64-jährige Autofahrerin, die hinter dem Radfahrer in dieselbe Richtung fuhr, habe nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Es kam zu einem Zusammenstoß, bei dem sich der Mann eine schwere Kopfverletzung zuzog. Am Abend sei er seinen Verletzungen erlegen.

Bei den 14 diesjährigen Rad-Unfall-Opfern ist auffällig, dass vier älter als 80 waren. Zwei sollen laut Polizei ohne Fremdeinwirkung von ihrem Rad gestürzt sein, eine 85-Jährige sei über eine Bordsteinkante gefahren und dabei gefallen. In der Verkehrsstatistik würden solche Unfälle als „Alleinunfall“ bezeichnet, sagte Susanne Grittner, Vorstandsmitglied des ADFC, zur taz.

Es gebe immer wieder Stimmen, die meinten, hochbetagte Menschen gehören nicht mehr aufs Fahrrad. Der ADFC teile diese Sichtweise nicht. Ziel der Verkehrspolitik müsse vielmehr sein, eine „fehlerverzeihende Infrastruktur“ zu etablieren. Sprich: Scharfe Kanten abrunden und Bürgersteige absenken. Der ADFC vertrete die Meinung, dass jeder Verkehrsteilnehmende das Verkehrsmittel seiner Wahl benutzen können solle.

Strafbefehl ergangen

Auch in dem Prozess um einen tödlichen Radunfall, der am Mittwoch vor dem Amtsgericht anberaumt war, war das Opfer 81 Jahre alt. Zu dem Unfall war es im Februar 2022 in der Saargemünder Straße in Zehlendorf gekommen. Laut Staatsanwaltschaft hatte die Frau vorschriftsmäßig den Radschutzstreifen benutzt. Der aus einer Grundstückseinfahrt kommende Sattelschlepper, der nach links abbiegen wollte, habe sie nicht gesehen.

Der Prozess gegen den 29-jährigen Fahrer, der geständig war, wurde ohne mündliche Verhandlung erledigt: 3.600 Euro Geldstrafe und ein zweimonatiges Fahrverbot, so lautet der Strafbefehl.

Linksabbieger-Kollisionen zwischen Lkws und Radfahrenden seien eher untypisch, sagt Grittner. Das ändere aber nichts an der Forderung des ADFC, alle Lkw mit einem Abbiegeassistenten mit Kollisionserkennung und Notstopp-Einrichtung auszustatten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.