Ministerium muss Infos herausgeben

Lambrechts Hubschrauberflug mit ihrem Sohn hat ein Nachspiel

Das Verteidigungsministerium muss weitere Informationen über den umstrittenen Hubschrauberflug der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht (SPD) herausgeben, bei dem auch Lambrechts Sohn mitgeflogen war. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen, die am Donnerstag öffentlich wurden. Das Gericht gab damit den Klagen zweier Journalisten überwiegend recht.

Lambrecht hatte bei dem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Schleswig-Holstein im April 2022 ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag fuhren sie mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt weiter. Nach Angaben ihres Ministeriums hatte Lambrecht den Mitflug des Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen.

Das Ministerium ist verpflichtet, unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs herauszugeben. Außerdem müssten etwa Berechnungen der Flugbereitschaft und Dienstvorschriften der Bundeswehr zur Nutzung von Luftfahrzeugen zugänglich gemacht werden. Die Einwände des Ministeriums dagegen griffen laut Gericht nicht. Das Ministerium hatte argumentiert, die Offenlegung gefährde militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr. Details zum Ablauf könnten Rückschlüsse auf Fähigkeiten des Bataillons erlauben, außerdem könnten mit Kenntnis von Dienstvorschriften Spionageversuche unternommen werden. Die Offenlegung gilt aber nicht für Buchungsunterlagen für die Hotelübernachtung. Gegen die Urteile sind noch Berufungen möglich. (dpa, taz)