Regierung stärkt Völkerstrafrecht

Kabinett beschließt Klagerecht für Betroffene sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Justizministeriums, der auf eine entsprechende Änderung des Völkerstrafrechts abzielt. Die dort festgeschriebenen Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen sollen so angepasst werden, dass sie auch Delikte wie sexuellen Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen.

Durch die Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können diese künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Weltrechtsprinzips.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wertete den Kabinettsbeschluss als „deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“. Der Nachrichtenagentur AFP sagte die Ministerin: „Sexualisierte Gewalt, vor allem gegen Frauen, wird in Konflikten systematisch und als taktische Waffe genutzt.“ Die Bundesregierung stärke nun „die Rechte der Opfer dieser schrecklichen Verbrechen“.

Nach Worten von Paus reagiert die Bundesregierung mit der Neuregelung auch auf Gräueltaten des russischen Angriffs auf die Ukraine. Zudem nahm die Grünen-Politikerin Bezug auf den Terrorangriff der radikalislamischen Hamas am 7. Oktober gegen Israel: „Als Feministin empört mich die organisierte und inszenierte sexualisierte Gewalt der Hamas gegen jüdische Frauen bei dem terroristischen Angriff auf Israel.“

Laut Gesetzentwurf sollen zudem die Rechte von Opfern von Straftaten wie Völkermord und Kriegsverbrechen gestärkt werden. Betroffene und deren Angehörigen soll die Nebenklagebefugnis eingeräumt werden: Sie könnten sich dann den in Deutschland geführten Verfahren anschließen. (afp)