Beschwerde beim Polizeibeauftragten: Gegen die Schmerzen

Die Letzte Generation legt Beschwerde wegen Schmerzgriffen ein. In Neuruppin soll das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet werden.

Eine Aktivistin wird von zwei Polizisten mit verdrehten Handgelenken abgeführt

Schmerzgriffe, oder wie manche sagen: Folter Foto: dpa

BERLIN dpa/taz | Die Letzte Generation hat sich wegen sogenannter Schmerzgriffe durch Po­li­zis­t:in­nen beim Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten beschwert. Dem Polizeibeauftragten Alexander Oerke sei eine Dokumentation mit 95 Fällen aus den vergangenen Wochen übergeben worden, teilte die Letzte Generation mit. Der Beauftragte soll bei Konflikten zwischen Bürgern und Polizei vermitteln.

Die Letzte Generation hatte sich schon häufiger über schmerzhafte Griffe und Techniken der Polizei beim Wegtragen oder sonstigem Entfernen der Blo­ckie­re­r:in­nen von den Kreuzungen beschwert. Zuletzt hatten Videos die Runde gemacht, in denen Blo­ckie­r:in­nen unter Schmerzschreien von der Straße gezogen wurden. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, die gewaltfreien Ak­ti­vis­t:in­nen ohne Zufügen von Schmerzen wegzutragen.

Die Polizei wiederum rechtfertigte sich mit Verweis auf ihre gesetzlichen Rechte, auch körperlichen Zwang anzuwenden. Dabei drücken Po­li­zis­t:in­nen eine Hand nach innen um oder den Kopf in den Nacken, um Blo­ckie­re­r:in­nen über den Schmerz zum Nachgeben zu bewegen.

Die Polizei schrieb, es handele sich um „Druckpunkt- oder Hebeltechniken“, um die Menschen durch „Bewegungsimpulse kontrolliert von der Straße zu bringen“. Diese könnten kurzzeitig schmerzhaft sein, sie verursachten aber weniger Verletzungsrisiken als das „Wegtragen“ einer sich wehrenden Person. Die Letzte Generation erklärte dagegen: „Schmerzgriffe können schwerwiegende körperliche Folgen haben, wir hatten zum Beispiel schon gebrochene Handgelenke.“

Die juristische Verfolgung der Gruppe geht derweil weiter. Nach Angaben der Letzten Generation beabsichtige die Staatsanwaltschaft Neuruppin bis Ende 2023, Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu erheben. Im Oktober solle den Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, dann werde man den Prozess eröffnen.

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