Mein Wille geschehe

Viele Menschen haben eine konkrete Vorstellung, was mit ihrem Nachlass geschehen, wer etwas davon in welcher Form bekommen soll. Damit es auch so kommt, empfiehlt es sich, ein Testament aufsetzen. Dabei sollten ein paar Punkte beachtet werden

Künstlerbuch „BUCHENWALD: Erzählung eines Segelschiffes“ (zerstörtes Modellboot) Foto: Fred Hüning

Von Lars Klaaßen

Wer über die Verteilung seines Erbes selbst entscheiden möchte, sollte sich zeitig mit dem sensiblen Thema befassen. Eine gut geregelte Vermögensnachfolge ist wichtig, um Streit und Ärger ums Erbe zu vermeiden. Viele Menschen, die sich dem Gedanken nähern, ein Testament aufzusetzen, fühlen sich an der ein oder anderen Stelle unsicher und fragen sich: Wie genau muss ich hier vorgehen? Wenn die Entscheidung gefallen ist, welche Personen oder Organisationen bedacht werden sollen, reicht im Prinzip ein eigenhändig geschriebenes Testament. Eigenhändig bedeutet, dass es vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst wird.

„Gültig ist solch ein Testament aber nur, wenn Ort, Datum und eine Unterschrift des Testierenden darauf sind“, sagt Andrea Broscheit, die sich bei der nph Kinderhilfe Lateinamerika e. V. um Vermächtnisse kümmert. Um formale juristische Fehler ausschließen zu können, empfehle sich daher die Rücksprache mit juristischen Experten. „Dies kann etwa ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht oder ein Notar sein.“ Dort lässt sich etwa auch klären, ob nahe Verwandte Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes geltend machen könnten. Das eigenhändige Testament sollte an einem gut auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Es beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, hat den Vorteil, dass es nicht in falsche Hände geraten kann. Die damit verbundenen Kosten sind gering.

Überraschungen vermeiden

„Ratsam kann es auch sein, mit den eigenen Kindern oder sonstigen gesetzlichen Erben darüber zu sprechen, wie man sein Testament aufsetzen möchte“, so Linda Drasba, die bei action medeor e. V. für Nachlässe zuständig ist und Spender und Spenderinnen persönlich betreut. „So lässt sich schon im Vorfeld einiges klären, was andernfalls später für einige vielleicht eine unerwartete Überraschung werden könnte.“ Wer neben seinen Angehörigen auch einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen möchte, kann die eigenen Wünsche darlegen, sodass im Todesfall alle Beteiligten schon wissen, was in Sachen Nachlass auf sie zukommt. „Zudem empfiehlt es sich, die Wünsche nicht zu ‚spitz‘ zu formulieren“, sagt Drasba. „Niemand weiß, wann es so weit ist und wie die Situation sich zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung darstellt.“ Das heißt: Man benennt besser kein konkretes Projekt in seinem Nachlass, sondern wählt eine allgemeinere Formulierung, wie zum Beispiel die „Stärkung der Gesundheitsversorgung in Afrika“, oder überlässt der gemeinnützigen Organisation die Entscheidung über den Einsatz des Nachlasses.

„Wer erwägt, eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen testamentarisch zu bedenken, sollte mit der jeweiligen Organisation in direkten Kontakt treten“, rät Rechtsanwalt Benjamin Schmitt von der Deutschen Herzstiftung. „Hierdurch lässt sich am besten herausfinden, ob man zueinander ‚passt‘ – und dies gleich in mehreren Dimensionen.“ Zum einen: Entspricht die inhaltliche Arbeit der Organisation dem, was mir auf dem Herzen liegt, was ich fördern möchte? Zum anderen: Vertraue ich der Organisation im Hinblick auf die professionelle Abwicklung des Nachlasses? Und schließlich, so Schmitt: „Passt mein Nachlass zur Organisation oder ‚überfordere‘ ich sie damit?“ Dies könne zum Beispiel bei kleineren Stiftungen oder Vereinen der Fall sein, die wenig oder keine Erfahrungen im Bereich der Nachlassabwicklung haben. Größere Non-Profits, wie auch die Herzstiftung, beschäftigen jedoch Mitarbeiter, die in der Regel über viel Erfahrung im diesem Bereich verfügen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen.

Der Faktor Zeit

Wird eine Organisation im Testament eingesetzt, eröffnet im Erbfall das Nachlassgericht das Testament und übersendet den Beteiligten eine Kopie. Dabei vergehen oft viele Wochen, manchmal Monate. „Deshalb sollte man sicherstellen, dass die bedachte Organisation schon vorab Kenntnis erhält und im besten Fall schon etwas über die Zusammensetzung des Nachlasses und die Vorstellungen des Erblassers weiß“, so Schmitt. Auch hierzu dient der vorherige Kontakt.

Mit etwaigen Pflichtteilsberechtigten oder anderen Personen, die Ansprüche am Nachlass geltend machen, können Streitfälle auftreten. Dies ist aber keineswegs vorprogrammiert. „Die Deutsche Herzstiftung bemüht sich – wie andere Organisationen auch – immer im Sinne des Erblassers zu handeln, und garantiert eine professionelle, würdige und möglichst konfliktfreie Bearbeitung jedes Nachlasses“, sagt Schmitt. „In fünfzehn Jahren Tätigkeit in diesem Bereich habe ich es so gut wie nie erlebt, dass ein Konflikt gerichtlich ausgetragen werden musste. Unterschiedliche Vorstellungen lassen sich meist im Gespräch klären und einer Lösung zuführen.“