FDP-Werbeaktion in der Kritik

WAHLKAMPF Die Bundestagsfraktion verschickt Briefe. Ein Gutachter der Grünen hält das für illegal

Im Kieler Wahlkampfendspurt sorgt die FDP mit einem Flugblatt für einen Rechtsstreit über unzulässige Wahlwerbung. Das Schreiben, das seit Kurzem bundesweit in Briefkästen flattert, ist einem Gutachten im Auftrag der ebenfalls wahlkämpfenden nordrhein-westfälischen Grünen zufolge unzulässige Wahlwerbung. Die FDP hält ein eigenes Gutachten dagegen. Grüne und SPD im Norden verlangten am Donnerstag Aufklärung. Der Brief landete auch bei Grünen-Spitzenkandidat Robert Habeck.

Das Problem: Laut Bundestagsverwaltung dürfen die Fraktionen über ihre Politik informieren, aber keine Steuergelder einsetzen, um ihre Parteien zu bewerben. Genau das wirft der Düsseldorfer Jurist Prof. Martin Morlok in seinem Gutachten der FDP vor. Die Fraktion selbst hält ihr Vorgehen für zulässig.

Die Bundestagsverwaltung prüft den Sachverhalt. Sollte sie das Schreiben als unzulässige Wahlwerbung einstufen, müsste die Bundestagsfraktion das Geld zurückzahlen, so Morlok. Falls die Partei damit sogar eine illegale Spende ihrer Fraktion angenommen habe, müsste die FDP das Geld plus der zweifachen Summe als Strafe zahlen.

In dem Flugblatt schreibt Brüderle: „Staatsschulden sind das süße Gift der Politik.“ Dies sei keine sachliche Information über die Tätigkeit der FDP-Bundestagsfraktion, monierte Morlok. „Vielmehr wird ein zugespitzter, plakativer Sprachstil verwandt, der an parteipolitische Slogans erinnert. Die Gutachter der FDP kommen zu einer anderen Bewertung: „Die Fraktionen des Deutschen Bundestags unterliegen (...) keinem Neutralitätsgebot“.  (dpa)