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Gedenken an Opfer tödlicher Abschiebungen

Mehrere Organisationen rufen am Mittwoch im Rahmen des Aktionstags zum Gedenken an die Opfer von Abschiebungen um 17.30 Uhr zu einer Demo am Flughafen Hannover-Langenhagen auf. „Menschen sterben nach der Abschiebung, aber auch wegen bevorstehender Abschiebung und bei der Durchsetzung von Abschiebung“, heißt es in dem Aufruf, wie unter anderem der Flüchtlingsrat Niedersachsen mitteilte. Erinnert wird an Menschen, deren Tod in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Abschiebung steht, etwa an Kemal Altun, der 1983 aus dem Fenster des Westberliner Verwaltungsgerichtes sprang und seinen Verletzungen erlag. 1994 erstickte Kola Bankole im Rahmen einer Abschiebung in einer Lufthansa-Maschine auf dem Weg nach Nigeria. 1999 starb Rachid Sbaai in einer Arrestzelle, weil die Matratze der Einzelhaftzelle in Brand geriet. Zuletzt starb im Jahr 2000 Antankou Dagwasoundel, als er sich aus dem Fenster eines Krankenhauszimmers abseilen wollte, um sich der bevorstehenden Abschiebungshaft zu entziehen. (epd)

IS-Rückkehrerin verurteilt

Die aus Niedersachsen stammende IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist gestern vom Münchner Oberlandesgericht (OLG) zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Es ging um die Beteiligung von W. am grausamen Tod eines vom IS versklavten jesidischen Mädchens. W. war in einem ersten Prozess 2021 wegen dieses Verbrechens sowie wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vom OLG zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Da das Gericht wegen des Todes des versklavten kleinen Mädchens damals von einem minderschweren Fall ausging, ging die Bundesanwaltschaft aber in Revision. Die Strafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde hingegen rechtskräftig und nicht erneut verhandelt. (afp)

Bundesgerichtshof verhandelt über Rolling-Stones-Affäre

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag über die Affäre um Rolling-Stones-Freikarten für das Bezirksamt Hamburg-Nord verhandelt. Der BGH muss entscheiden, ob ein Urteil des Landgerichts Hamburg zu den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Großveranstaltung Bestand hat. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt. Es geht um Freikarten im Wert von rund 15.000 Euro, die der Veranstalter dem Bezirksamt Hamburg-Nord überlassen hatte – mutmaßlich, um die Höhe des Entgelts für die Nutzung des Konzertgeländes zu beeinflussen. Das Landgericht hatte den ehemaligen Leiter des Bezirksamts vergangenes Jahr wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Von den Vorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue war er freigesprochen worden. Sein damaliger Stellvertreter hatte ebenfalls eine Geldstrafe erhalten. Zwei weitere Angeklagte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren, wurden freigesprochen. Ihnen war Bestechung vorgeworfen worden. Ein Urteil des BGH wird am Donnerstag erwartet. (dpa)

Streik bei Hagenbeck

Bei Hagenbeck hat der erste Streik in der mehr als 100-jährigen Geschichte des traditionsreichen Tierparks begonnen. Nach einer vierstündigen Auftaktkundgebung am Montag legten gestern nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU rund 30 Beschäftigte ihre Arbeit nieder. Der Tierpark Hagenbeck ist der einzige private Großzoo Deutschlands und unterliegt deswegen anders als die sonst in öffentlicher Hand befindlichen großen Zoos keinem Flächentarifvertrag. Die IG BAU versucht seit mehreren Jahren, die Geschäftsleitung zu einem Haustarifvertrag zu bewegen, in dem beispielsweise Arbeitszeiten und Zuschläge sowie Urlaub, Jahressonderzahlungen und Kündigungsfristen tariflich geregelt werden. Der Chef des Tierparks Hagenbeck, Dirk Albrecht, lehnt Verhandlungen mit der Gewerkschaft bislang ab. (dpa)