Schippe drauf beim Bürgergeld

Und nicht nur das: Auch beim Pflegelohn darf’s etwas mehr sein

Der Streit, wie viel Geld ein Mensch für ein menschenwürdiges Leben braucht, ist lange nicht ausgefochten. Aber zumindest steigt das Bürgergeld, also jene Existenzsicherung für Menschen ohne Lohnarbeit, zum 1. Januar 2024 spürbar. Die genauen Zahlen verkündete Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag. Und weil sich „auch Arbeit lohnen muss“, präsentierte Heil gleich noch den neuen Pflegemindestlohn.

Das Bürgergeld wird ab 1. Januar kommenden Jahres um rund 12 Prozent steigen. Erwachsene erhalten dann monatlich 563 Euro – also 61 Euro mehr als derzeit. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll der Regelsatz von 420 Euro auf 471 Euro steigen, für Kinder im Alter zwischen dem 7. und 14. Lebensjahr um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro. Sozialverbände begrüßten die Erhöhung in der Sache, ausreichend sei sie aber nicht. Laut Heil wird die Regelsatzerhöhung sich im Bundeshaushalt mit 4,3 Milliarden Euro bemerkbar machen, die notwendigen Mittel seien da.

Auf eine Erhöhung des Pflegemindestlohns „deutlich über der Inflationsgrenze“ hatten sich indes die Pflegekommission und der Bundesarbeitsminister verständigt. Schrittweise bis zum 1. Juli 2025 soll die Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro pro Stunde angehoben werden, bei Pflegefachkräften sind es dann 20,50 statt 18,25 Euro. Betroffen sind rund 1,3 Millionen Beschäftigte. (taz, dpa, afp)