Rolling-Stones-Affäre wieder vor Gericht

Im Fall der Hamburger Affäre um die Genehmigung eines Konzerts hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf

Die Korruptionsvorwürfe bei der Genehmigung eines Konzerts der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark müssen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag ein Urteil das Landgerichts Hamburg zu der Affäre auf und verwies den Fall zurück an eine andere Strafkammer. Das aufgehobene Urteil habe sich als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ erwiesen, sagte die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des BGH, Gabriele Cirener.

Im Zentrum der Affäre steht der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, das für die Genehmigung des Konzerts zuständig war. Er hatte Freikarten sowie Kaufoptionen gefordert und vom Veranstalter erhalten. Die Freikarten hatten einen Wert von knapp 15.000 Euro. Mit dem Amtschef waren sein ehemaliger Stellvertreter und zwei verantwortliche Mitarbeiter der Konzertagentur angeklagt worden.

Das Landgericht Hamburg hatte den früheren Amtsleiter Harald Rösler (73) vergangenes Jahr wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu einer Geldstrafe verurteilt. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue wurde er aber freigesprochen. Sein damaliger Stellvertreter (51) erhielt ebenfalls eine Geldstrafe. Die Konzertveranstalter wurden vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt und damit jetzt beim BGH Erfolg.

Lücken und Widersprüche

Der gesamte Fall um die Überlassung der Freikarten und ihre spätere Verteilung an Mitarbeiter des Bezirksamtes „bedarf umfassender neuer tatgerichtlicher Überprüfung und Entscheidung“, sagte Cirener. Das Urteil des Landgerichts sei lückenhaft und teilweise widersprüchlich, bei der Bewertung der Frage der Bestechlichkeit habe das Gericht den rechtlichen Maßstab verfehlt. In einer neuen Verhandlung müssten alle Umstände, die die Angeklagten be- und entlasten, erneut geprüft werden.

Der Anwalt des Ex-Amtschefs, Johann Schwenn, sagte, die Staatsanwaltschaft habe einen „Zwischensieg“ erreicht. Er sehe der neuen Verhandlung zuversichtlich entgegen, denn es sei durchaus möglich, dass am Ende ein besseres Ergebnis für seinen Mandanten stehen könnte. (dpa)