Aus 700 mach 31

Gröpelingen: Nur noch 31 Grundstücksbesitzer sollen Sanierungsabgabe zahlen. Initiative will weiter kämpfen

bremen taz ■ Einst waren es 700, dann 70 und nun sind es nur noch 31 Gröpelinger Grundstücke, für die die umstrittene Sanierungsabgabe erhoben werden soll. Das erklärte Bausenator Jens Eckhoff (CDU) jetzt auf einer Beiratssitzung. Auch die Höhe der zu zahlenden Abgabe ist gesunken: War bisher von Summen zwischen 2.000 und 8.000 Euro die Rede, geht es nun um maximal 550 Euro pro Hausbesitzer-Nase. Für die Anti-Abgabe-Initiative „Bürger im Sanierungsgebiet“ (BIS) ist das zwar ein Erfolg, aber noch nicht das Ende ihres Kampfes: „Wir werden die 31 nicht im Regen stehen lassen“, so BIS-Sprecher Günter Reichert.

Weil der Stadtteil saniert wurde, steigt der Wert der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke, so die Theorie hinter der Sanierungsabgabe – für diesen gestiegenen Wert ihres Eigentums sollen die Besitzer zahlen. Dass die Behörde ihre Vorstellungen inzwischen zurückgeschraubt hat, schreibt sich die BIS auf ihre Fahnen und den öffentlichen Druck, den sie erzeugt habe. Im Bauressort sieht man das anders. Die ersten Bewertungen seien erfolgt „auf der Basis von groben Annahmen“, so der zuständige Abteilungsleiter Volker Schweser. Bisher habe der Gutachterausschuss „Globaleinschätzungen“ abgegeben, nun habe er erstmals grundstücksspezifisch geschätzt – zugunsten der Bewohner.

Doch definitiv ist von alledem nichts. Denn erst nach Abschluss der Sanierung Ende des Jahres bewerten die Gutachter die Wertsteigerungen ganz offiziell, wonach dann die Bescheide erstellt werden. Und so bleibt BIS-Sprecher Günter Reichert vorsichtig bis skeptisch: „Was sie jetzt sagen, ist nicht rechtsverbindlich.“ Auch dass Bausenator Eckhoff auf der Beiratssitzung die betroffenen Anwohner um „etwas Ruhe noch“ bat und zur Abgabe erklärte: „Da kann sich dann noch was verändern“, macht Reichert nicht froh: „Das sind politische Äußerungen, aber die sind letztendlich nicht sicher.“ Deshalb setzt die BIS auf den so genannten Bagatellfall: Wenn der Verwaltungsaufwand, um die Abgabe festzusetzen und einzutreiben, die erwarteten Einnahmen übersteigt, kann das Ressort drauf verzichten. Dem aber hatte der Bausenator trotz aller Verweise auf den Lauf der Zeit eine Absage erteilt. sgi