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Zügig nach der Sommerpause

Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll das Selbstbestimmungsgesetz im Herbst verabschiedet werden

Es gibt weiter offene Fragen, aber Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erwartet nach der Sommerpause eine Verabschiedung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes durch das Bundeskabinett. Der Rheinischen Post sagte er vor einer Woche: „Mein Ziel ist klar: Zügig nach der Sommerpause wollen wir den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im Kabinett beschließen.“ Er gehe davon aus, dass sich ungeklärte Fragen lösen lassen, so der FDP-Politiker. Wie dies geschehen solle, ließ er aber ebenso offen wie eine konkretere Zeitplanung. Buschmann rechnet beim Selbstbestimmungsgesetz zugleich mit einer „lebhaften Debatte“ im Bundestag.

Ein Kritikpunkt aus dem Bundesinnenministerium ist, dass es nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf Kriminellen künftig möglich sein würde, sich durch einen einfachen Geschlechtswechsel beim Standesamt einer polizeilichen Verfolgung zu entziehen. Denn im Falle einer geschlechtlichen Transition werden auch alle Dokumente dem neuen Namen und Geschlecht einer Person angepasst. Ungeklärt ist weiterhin auch, was passiert, wenn zum Beispiel eine Trans-Frau Einlass in eine Einrichtung speziell für Frauen wünscht, dies aber von den Betreibern verweigert wird. Kritisiert wird auch, dass es keine psychologische Betreuung oder ein Gutachten vor dem Geschlechtswechsel geben soll, auch nicht bei Minderjährigen ab 14 Jahren.

Mit der Gesetzesreform will die Ampelkoalition das rund 40 Jahre alte Transsexuellengesetz abschaffen. Nach diesem Gesetz ist es ebenfalls möglich, den Eintrag des eigenen Geschlechts ändern zu lassen. Allerdings ist das Procedere für Betroffene kompliziert und belastend: So müssen Menschen, die den Eintrag ändern wollen, zwei teure psychiatrische Gutachten einholen und dabei sehr intime Fragen beantworten. Ein Gericht entscheidet dann letztlich über die Änderung. Teile dieser Praxis wurden vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungswidrig eingestuft. (taz)