JA Brandenburg ist rechtsextrem

Die „Junge Alternative Brandenburg“ ist rechtsextrem. Das gaben der Verfassungsschutz und Innenminister Michael Stübgen (CDU) bekannt. Gegen die bundesweite Einstufung hatte die AfD geklagt

Von Jonas Grimm

Die „Junge Alternative“ (JA) Brandenburg ist rechtsextrem. Diese Einstufung nahm am Mittwoch der Brandenburger Verfassungsschutz vor. Bei der Jungen Alternative handelt es sich um die Jugendorganisation der AfD.

Die Brandenburger JA war bereits seit 2019 Verdachtsfall, jetzt darf sie gesichert als rechtsextrem bezeichnet werden. Das teilten Verfassungsschutzchef Jörg Müller und Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch in Potsdam mit. Grund für die höhere Einstufung seien die Positionen des Landesverbandes, diese seien eindeutig nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so Stübgen. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Marie Schäffer, begrüßte die Entscheidung. Die Hochstufung sei „zwingend“, die Bestrebungen der JA müssten „beobachtet und bekämpft“ werden.

Für die Entscheidung war das Handeln des Landesverbandes als Ganzes entscheidend – aber auch das „Agieren einzelner Funktionäre“, wie der Pressesprecher im Innenministerium, Martin Burmeister, mitteilt. Damit dürfte beispielsweise die Landesvorsitzende der JA Brandenburg, Anna Leisten, gemeint sein. Die laut ihrem Instagram-Profil 23-Jährige zeigt sich auf dem sozialen Medium wie andere Menschen Anfang 20, ein Foto vom Gin Tonic, ein Bild mit Abschlusszeugnis in der Hand. Wären da nicht mittendrin Beiträge wie der aus dem März, auf dem sie mit schwarz gekleideten Personen in einer Reihe steht und ein ebenso schwarzes Banner hochhält. In großen Lettern prangt dort: „Schiebt sie ab“.

Eigentlich stand bereits Ende April fest, dass die Nachwuchsorganisation bundesweit rechtsextrem ist. Dagegen klagten die AfD und die JA. Bis das Eilverfahren abgeschlossen ist, zog das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) diese Einstufung zurück – was die rechte Partei als Erfolg für sich ausgab. Tatsächlich ist dies aber ein üblicher Vorgang, wie die Journalistin Ann-Katrin Müller, Expertin für die AfD und Innere Sicherheit, auf Twitter einordnete. Derzeit werde lediglich die Entscheidung des Gerichts abgewartet, ob die Hochstufung vom Verdachtsfall rechtens war. „Sollte das Gericht der Einschätzung des BfV folgen, gilt die Hochstufung weiter.“

Es ändere sich auch nichts daran, welche nachrichtendienstlichen Mittel zur Überwachung eingesetzt werden dürfen. Das Einsetzen von beispielsweise V-Leuten oder das Abhören von Telefonen ist auch bei Verdachtsfällen erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.