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nachrichten

Rot-Grün-Rot in Bremen kann weiterregieren

Gut sieben Wochen nach der Landtagswahl in Bremen hat die Bürgerschaft den neuen Senat gewählt. Angeführt wird die neue Regierung von Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Auf ihn entfielen 49 von 86 abgegebenen Stimmen. Damit bekam er zwei Stimmen mehr als die rot-grüne-rote Koalition hat. Die SPD übernimmt fünf Ressorts, die Grünen und die Linke leiten künftig je zwei Ressorts. Bei der Wahl erzielten die SPD-Politiker Ulrich Mäurer (Inneres, Sport), Claudia Schilling (Arbeit, Soziales, Justiz), Özlem Ünsal (Bau, Stadtentwicklung, Verkehr) sowie die Linken Kristina Vogt (Wirtschaft, Häfen) und Claudia Bernhard (Gesundheit, Frauen, Verbraucherschutz, Pflege) mit 46 die meisten Stimmen. Die wenigsten Stimmen bekam die Grüne Kathrin Moosdorf (Klima, Umwelt, Wissenschaft) mit 44 Stimmen. (dpa)

Hamburg bekommt neuen Polizeipräsidenten

Der bisherige Polizeipräsident der Stadt Köln, Falk Schnabel, wird ab Herbst an der Spitze der Polizei Hamburg stehen. Der 54-Jährige wird Nachfolger von Polizeipräsident Ralf Martin Meyer (63), der in den Ruhestand geht, wie die Hamburger Innenbehörde am Mittwoch mitteilte. Der in Tübingen geborene Jurist und ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt Schnabel war den Angaben zufolge von Dezember 2020 bis April 2022 Polizeipräsident der Polizei Münster und seitdem Polizeipräsident in Köln. (dpa)

Westfleisch trennt sich von Qual-Zulieferer

Der Fleischproduzent Westfleisch hat sich offenbar von einem Zulieferer getrennt, gegen den wegen schwerer Tierschutzverstöße ermittelt wird. Westfleisch habe mitgeteilt, dass keine Tiere mehr aus dem Schweinemastbetrieb im niedersächsischen Hessisch-Oldendorf angenommen würden, sagte der Vorsitzende vom „Deutschen Tierschutzbüro“ am Mittwoch. Die Tierschützer hatten im September vergangenen Jahres insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferern Tierschutzverstöße vorgeworfen. (epd)

Bewässerung auch in Hannover nur eingeschränkt erlaubt

Die Region Hannover hat auf den niedrigen Grundwasserstand reagiert und schränkt die Bewässerung von Grünflächen ein. Ab Donnerstag ist es verboten, ab einer Temperatur von über 24 Grad zwischen 11 und 18 Uhr Grünflächen zu bewässern, wie der Kommunalverband mitteilte. Dazu zählen Land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen. Die Regelung gelte sowohl für Wasser aus der Leitung als auch aus Brunnen und Gewässern. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. (dpa)

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