nachrichten
:

Eltern haften durchgehend für ihre Kleinkinder

Laut eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Oldenburg haften Eltern auch dann für ihre Kinder, wenn sie sie kurzzeitig unbeaufsichtigt lassen. Die Oldenburger Richter hoben ein gegenteiliges Urteil des Landgerichts Osnabrück auf. Kleinkinder bedürften generell ständiger Aufsicht, so das Oberlandesgericht. Dabei bestimme sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach den Umständen des Einzelfalles und erhöhe sich mit der möglichen Gefahr in der konkreten Situation (Az.:14 U 212/22). Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter ihren zweieinhalbjährigen Sohn in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesetzt. Allerdings schnallte sie das Kind nicht an und ging noch einmal ins Haus. Der Junge nahm den Autoschlüssel und startete den Wagen. Das Auto verletzte die Großmutter des Kindes schwer. (epd)

Jeder Sechste in Niedersachsen ist armutsgefährdet

In Niedersachsen sind im vergangenen Jahr mehr Menschen armutsgefährdet gewesen als im Bundesdurchschnitt. Das teilte das Landesamt für Statistik Niedersachsen mit. Die Armutsgefährdungsquote lag in Niedersachsen bei 17,1 und deutschlandweit bei 16,7 Prozent. In Niedersachsen sind etwa 1,37 Millionen Menschen betroffen. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens hat. Wer alleine einen Haushalt führte und über weniger als 1.167 Euro im Monat verfügte, galt 2022 in Niedersachsen als armutsgefährdet. Die Landesarmutskonferenz Niedersachsen beobachtet nach eigener Einschätzung einen kontinuierlichen Anstieg von Armut in Niedersachsen. Die Politik müsse mehr für die Armutsbekämpfung tun. (dpa)

Justizminister fordern längeren Zugriff auf Missbrauchsakten

Niedersachsen und Bayern fordern längere Aufbewahrungsfristen für Akten in Verfahren zu sexuellem Missbrauch. Sie bringen dazu einen Antrag bei der Justizministerkonferenz ein. Man wolle die Fristen bei Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten auf zehn Jahre verlängern. Aktuell werden Akten zu eingestellten Verfahren nur fünf Jahre aufbewahrt. (epd)