Meistens Geldstrafen

Bislang 2.000 Verfahren gegen Klimaaktivsten. Ein Freispruch, eine Haftstrafe

Der anhaltende Protest von Klimademonstranten hat inzwischen bei der Staatsanwaltschaft zu knapp 2.000 Verfahren (Stand: 10. Mai) geführt. In rund 1.790 Fällen gehe es um Aktionen der Letzten Generation, die restlichen Verfahren richten sich gegen Mitglieder von Extinction Rebellion, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. In insgesamt knapp 680 Fällen seien Verfahren bei der Staatsanwaltschaft verbunden worden, weil es sich um mehrere Vorwürfe gegen dieselbe Person handele. 86 Urteile wurden nach den Angaben bislang gesprochen, 40 davon sind rechtskräftig. In der Regel ergingen Geldstrafen, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Prozess endete mit einem Freispruch. Ende April gab es erstmals in Berlin eine Haftstrafe für eine Klimaaktivistin – ohne Bewährung. Verurteilt wurde eine 24-Jährige aus Bayern wegen einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie zu vier Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft beantrage meist eine Ahndung der Taten durch einen Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung. Offen sein derzeit knapp 90 Verfahren. Rund 310 Fälle seien eingestellt worden mit Blick auf weitere Vorwürfe oder mangels Beweisen. (dpa)