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UngarnEuGH urteilt über Asylgesetz

Ungarn hat den Zugang zu Asylverfahren mit einer neuen Regelung übermäßig erschwert. Damit habe das Land gegen seine EU-rechtlichen Verpflichtungen verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Die EU-Kommission hatte Ungarn vor dem EuGH verklagt. 2020 hatte Ungarn ein Gesetz erlassen. Demnach müssen Menschen aus bestimmten Drittstaaten oder Staatenlose erst in Serbien oder der Ukraine eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abgeben. Danach entscheidet Ungarn, ob sie ins Land dürfen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Eine solche Beschränkung erschwere ein effektives und schnelles Asylverfahren, erklärte der EuGH. Der EuGH hatte ungarische Asylregeln bereits mehrmals beanstandet. (afp)

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