Zahl des Tages
: 80 Prozent

Haben einige Energieversorger mit der Strom- und Gaspreispreisbremse ihre Tarife künstlich erhöht, um möglichst stark von der staatlichen Erstattung zu profitieren? Diesem Verdacht geht das Bundeskartellamt nach. Mit den Preisbremsen wurden die Preise gedeckelt: für Strom bei 40 Cent, für Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Darüber hinaus gehende Preise bekommen Energiekunden für 80 Prozent des Verbrauchs erstattet. Laut dem Kartellamt ist seit Ende 2022 eine deutlich vierstellige Zahl an Beschwerden von Bür­ge­r:in­nen zu den Energiepreisen eingegangen. Kein Wunder – ein Preiserhöhungsschreiben, das die Transparenzanforderungen erfüllt, hat vermutlich Seltenheitswert.