Aus für AfD-Richterin

Die Reichsbürgerin Birgit Malsack-Winkemann darf nicht mehr als Richterin tätig sein

Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene im Dezember inhaftierte Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Das Berliner Richterdienstgericht hat die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete am Donnerstag in einem Eilverfahren vorläufig ihres Dienstes enthoben und ist damit einem entsprechenden Antrag der Senats­verwaltung für Justiz gefolgt. Zudem werden ihre monatlichen Dienstbezüge um die ­maximal möglichen 50 Prozent gekürzt. Gegen­ Malsack-Winkemann liegt der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Sie wird verdächtigt, einer Gruppe um Heinrich Prinz Reuß anzugehören, die einen Staatsstreich geplant haben soll. Das Gericht geht davon aus, dass das gegen die Richterin eingeleitete Disziplinarverfahren zu „einer Entfernung aus dem Richterverhältnis führen werde.“ (taz)