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Bundesgerichtshof bestätigt Einweisung eines niedersächsischen Reichsbürgers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die unbegrenzte Unterbringung eines Reichsbürgers aus Niedersachsen in der Psychiatrie bestätigt. Das Gericht verwarf die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Oldenburg vom September 2022. Der Mann hatte die wahnhafte Vorstellung entwickelt, er sei „Commander“ einer angeblichen Regierungsinstitution. Gegen vermeintliche Gegner schrieb er Todesurteile. Er habe auch dazu aufgerufen, den Bürgermeister einer norddeutschen Kleinstadt zu töten. Das LG hatte ihn wegen dieser Wahnvorstellungen als schuldunfähig freigesprochen. Er müsse aber in eine psychiatrische Klinik, urteilte das Oldenburger Gericht. Diese Abwägung sei rechtlich richtig, befand der BGH. (dpa)

Hamburger Generalsstaatsanwalt sieht keinen Anfangsverdacht gegen Scholz

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften der Hamburger Warburg Bank keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Damit bestätigte sie einen gleichlautenden Bescheid der Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist eine Anzeige des renommierten Strafrechtlers Gerhard Strate, der Scholz vorwirft, im Finanzausschuss des Bundestages und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft unterschiedliche Angaben hinsichtlich seines Erinnerungsvermögens gemacht zu haben. (dpa)