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Die Sonne lacht in Schleswig-Holstein, ebenso wie ein Sportverein. Der muss nämlich kein NPD-Mitglied in seinen Reihen dulden. Schließt die Vereinssatzung Mitglieder extremistischer, rassistischer und fremdenfeindlicher Organisationen von der Mitgliedschaft aus, ist dies zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Der Verein hatte schon 2018 seine Satzung geändert. Der NPD-Politiker zog vor Gericht und war nun auch in Karlsruhe erfolglos. Sonnig ist es im Norden, bei lauen 8 Grad.