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Die Sonne lacht in Schleswig-Holstein, ebenso wie ein Sportverein. Der muss nämlich kein NPD-Mitglied in seinen Reihen dulden. Schließt die Vereinssatzung Mitglieder extremistischer, rassistischer und fremdenfeindlicher Organisationen von der Mitgliedschaft aus, ist dies zulässig, entschied das Bundes­verfassungsgericht am Dienstag. Der Verein hatte schon 2018 seine Satzung geändert. Der NPD-Politiker zog vor Gericht und war nun auch in Karlsruhe erfolglos. Sonnig ist es im Norden, bei lauen 8 Grad.