„Recht auf Autonomie“

Vortrag Ilse Knapp über Konflikte zwischen Selbstbestimmung und Pflegenotwendigkeiten

58, ist Personalentwicklerin für Wirtschaft, Verwaltung und Ethikberaterin im Gesundheitswesen.

taz: Frau Knapp, was sind Nachteile von steigender Lebenserwartung?

Ilse Knapp: In Folge von Altersleiden erfahren viele Menschen sehr große Einschränkungen im Alltag. Sie sind plötzlich auf Hilfe von Pflege und Heimen angewiesen. Teilweise werden PatientInnen nur noch am Leben gehalten.

Was ist die Aufgabe einer Ethikberaterin in diesem Zusammenhang?

Ich unterstütze Unternehmen im Gesundheitswesen. Das sind Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und Hospize. In der Pflege prallen unterschiedliche Werte und Normen aufeinander. Auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht der PatientInnen, auf der anderen das berufliche Ethos der PflegerInnen, die eine etwaige Verwahrlosung der PatientInnen nicht hinnehmen können. Diese beiden Seiten müssen unter den Prinzipien Respekt, Fürsorge, Gerechtigkeit und Schadensvermeidung zueinanderkommen. Mit Hilfe ethischer Fallbesprechungen entwickeln wir Lösungsansätze.

Was sind ethische Fallbesprechungen?

Alle Beteiligten, also PflegerInnen und PatientInnen, setzen sich zusammen und schildern ihre Position und ihre Probleme.

Was für Probleme können das sein?

Frau Müller lehnt die Körperpflege ab und schlägt beim Waschen um sich, das Pflegepersonal kann seinen Aufgaben nicht gerecht werden.

Und dann?

Im Gespräch können die Gründe für das Verhalten aufgedeckt werden. Vielleicht hat die PatientIn eine andere Vorstellung von Sauberkeit, hierfür kann dann das Personal Toleranz entwickeln. Zwang darf niemals ausgeübt werden, er verstößt gegen das Recht der PatientInnen auf Autonomie.  Interview: HMM

Vortrag: Samstag, 11 Uhr, Haus der Wissenschaft, Sandstraße 4/5