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Der Fall Oury Jalloh wird einer für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Familie des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers erklärte am Montag, sie werde das Verfahren dorthin tragen. Am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde von Jallohs Bruder abgewiesen. Nicht nur er bezweifelt, dass sich der gefesselte Jalloh selbst mit einem Feuerzeug anzündete. Die Suche nach Antworten geht auch nach 18 Jahren weiter. Wetter in Straßburg: bedeckt.

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