Naturschutz auf dem Prüfstand

Ihr Etappensieg sorgte für Aufsehen: Bauern aus dem Bremer Blockland hatten gegen die Anmeldung des Feuchtgebiets als europäisches Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) geklagt – und in erster Instanz Recht bekommen. Ihre Argumentation: Der besonders schützenswerte Steinbeißer, ein seltener Grabenfisch, tummle sich nicht nur in den Gräben des Blocklands, sondern auch in anderen Feuchtgebieten auf Bremer Gemarkung – die aber zunächst nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen worden waren. Dass die Bauern mit dieser Strategie auch vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen, gilt indes als unwahrscheinlich. Das CDU-geführte Umweltressort hat mittlerweile nämlich sämtliche Gräben, in denen Steinbeißer leben, als FFH-Gebiet angemeldet – so, wie es die EU-Richtlinie verlangt. Der Argumentation der Bauern dürfte damit der Boden entzogen sein. BUND-Geschäftsführer Martin Rode bezweifelt, dass zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Blockland überhaupt große Konflikte bestehen. Schließlich habe man die Anforderungen des Naturschutzes bisher meist über freiwillige Vereinbarungen mit den Bauern und gegen Entgelt regeln können. Das, so Rode, „klappt auch im Blockland ganz gut“.