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Irans Journalistenverband fordert Freilassung inhaftierter Kolleg:innen
Der iranische Journalistenverband fordert die sofortige Freilassung mehrerer einheimischer Reporter:innen, die wegen der Berichterstattung über die regierungskritischen Proteste in Haft sitzen. „Diese Kollegen sind nur ihrer Arbeit nachgegangen und müssen daher umgehend freigelassen werden“, erklärte am Samstag der Verband. Mindestens neun Reporter:innen seien entweder inhaftiert oder müssten sich demnächst bei den Behörden melden. Dies sei in höchstem Maße schädlich für das Ansehen aller iranischer Medien, kritisierte der Journalistenverband laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Ilna. Auslöser der landesweiten Proteste gegen das islamische Herrschaftssystem und die systematische Diskriminierung von Frauen im Iran ist der Tod der 22 Jahre alten Iranerin Zhina Mahsa Amini, die im Polizeigewahrsam starb.
Seitdem wird im Iran an vielen Orten protestiert – nicht nur gegen den Kopftuchzwang, sondern auch gegen das gesamte islamische System und dessen repressiven Kurs. Polizei und Geheimdienst haben die Teilnahme an den Protesten verboten und bei Verstößen mit juristischen Schritten gedroht.
Das Teilnahmeverbot gilt auch für Medienvertreter:innen. Unter den inhaftierten Journalist:innen ist Nilufar Hamedi. Die Reporterin der Reformzeitung Shargh war die Erste, die den Fall Amini publik gemacht hatte. Sie und ihre Kolleg:innen sollen sich im berüchtigten Ewin-Gefängnis in der Hauptstadt Teheran befinden. (dpa)
Radio Dreyeckland mahnt Verfassungsschutz ab
Laut der Nachrichtenplattform netzpolitik.org war das Radio Dreyeckland mit einer Abmahnung gegen das Landesamt für Verfassungsschutz erfolgreich. Ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis zu erbitten, habe der Inlandsgeheimdienst ein Bild zur Illustration eines Artikels genutzt. Der Verfassungsschutz soll laut der Plattform nun 1.500 Euro bezahlen. Das bestätigt der Berliner Anwalt David Werdermann, der das in Freiburg ansässige Radio vertritt, gegenüber netzpolitik.org. Der bebilderte Beitrag auf der Webseite des Geheimdienstes war mit der Überschrift „Linksextremismus“ versehen. „Noch skandalöser als die Urheberrechtsverletzung ist, dass der Geheimdienst meint, eine Art Blog betreiben zu müssen, auf dem er aktuelle politische Ereignisse kommentiert“, so Werdermann gegenüber netzpolitik.org. (taz)
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