Managergehälter nicht mehr geheim

Vorstände börsennotierter Unternehmen müssen ihr Gehalt offen legen. Das Gesetz wird demnächst verabschiedet. Die Wirtschaft findet es nicht schlecht, lieber wäre ihr aber, wenn auch Hedgefonds zur Transparenz gezwungen würden

AUS BERLIN HANNES KOCH

Die Union hat am Freitag doch noch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, Managergehälter zu veröffentlichen. Das bestätigten die Unterhändler beider Seiten, Olaf Scholz (SPD) und Günter Krings (CDU), der Deutschen Presseagentur. Am kommenden Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Krings sagte, er gehe davon aus, dass die unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat zustimmen werden. Damit könnte das Gesetz noch vor der voraussichtlichen Bundestagswahl alle Hürden genommen haben und Ende des Jahres in Kraft treten. Ab 2006 wären dann alle börsennotierten Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet und müssten die Gehälter ihrer Vorstände im Jahresbericht angegeben.

Große Konzerne wie BASF, BMW oder DaimlerChrysler hatten sich bisher dagegen gewehrt. Dabei hält man auch in der Wirtschaft solche Transparenz weitgehend für sinnvoll.

Darin war man sich gestern in Berlin auch auf der vierten Konferenz zur guten Unternehmensführung einig. Die Tagung „Deutscher Corporate Governance Kodex“ diskutiert jedes Jahr Entwicklungen auf dem Gebiet der freiwilligen Selbststeuerung von Aktiengesellschaften.

Ihm wäre eine freiwillige Regelung zur Veröffentlichung „lieber gewesen“, sagte Gerhard Cromme, der frühere Chef von ThyssenKrupp und Leiter der Deutschen Kommission für Corporate Governance. Aufgrund der Weigerung einiger Unternehmen, dieser nachzukommen, sei das Gesetz aber konsequent.

Trotzdem lehnte er einen einheitlichen Verhaltenskodex für die gesamte europäische Wirtschaft ab. Es gebe immerhin unterschiedliche Rechtssysteme und Unternehmenskulturen. Europa brauche „einheitliche Prinzipien, aber keine einheitlichen Gesetze“, so Cromme. In Deutschland gibt es einen solchen Kodex. Er war auch Grundlage für das Gesetz über die Managergehälter.

Was nach Ansicht von Cromme angeglichen werden muss, sind die Offenlegungspflichten für Investmentfonds. Die Bestimmungen für AGs seien viel schärfer. Gerade die Praktiken von Hedgefonds seien undurchschaubar, hieß es gestern auf der Konferenz.

Ähnlich wie den Gewerkschaften passt auch vielen Vorständen von Aktiengesellschaften nicht, mit welcher Macht internationale Fonds agieren. Oft ist unbekannt, über wie viel Kapital die Fonds verfügen und von wem dieses stammt.

Daher fand Cromme gestern auch die Idee „erwägenswert“, die Fonds zu verpflichten, schon Minderheitenbeteiligungen ab 2 Prozent des Aktienwerts einer Firma zu melden. Heute liegt die Untergrenze bei 5 Prozent. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat unlängst durchblicken lassen, dass er ebenfalls eine Regulierung für notwendig hält.

Zur besseren Steuerung von Aktiengesellschaften im Sinne der Aktionäre hat die Corporate-Governance-Kommission ihren Kodex erweitert. So heißt es nun, dass der Wechsel von Vorständen in den Aufsichtsrat „nicht die Regel sein soll“. Eine entsprechende Absicht müsse der „Hauptversammlung besonders begründet werden“. Bisher ist das Gegenteil gängige Praxis. Nicht nur die Grünen kritisieren, dass sich dadurch die Vorstände selbst kontrollieren und ihre eigenen Fehler vertuschen könnten. Auch internationale Geldgeber sehen darin ein Investitionshindernis.

Neu ist ferner die Empfehlung, dass „dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören soll“. Unabhängig sind in diesem Sinne Kontrolleure, die dem Unternehmen nicht verbunden sind.