Die babylonische Etikettenverwirrung

Rechtsanwalt Peter Raue kämpft weiter gegen die Personalentscheidung von Kultursenator Thomas Flierl (PDS): Der Zuschlag für das halbkommerzielle Konzept von Timothy Grossmann vom Balázs-Kino sei Etikettenschwindel

Anderen wäre schon längst der Kragen geplatzt, Peter Raues Fliege sitzt immer noch tadellos. Dabei hätte der Berliner Rechtsanwalt Grund genug, sich aufzuregen über einen, wie er sagt, „ziemlich skandalösen Sachverhalt“. Doch Raue zitiert lieber Shakespeare: „Sündentsprossne Werke erlangen nur durch Sünden Kraft und Stärke.“

Schade nur, dass der Adressat, Kultursenator Thomas Flierl (PDS), dies nicht hört, denn die Pressekonferenz zum Rechtsstreit um die Zukunft des Babylon-Kinos findet ohne ihn statt. Dabei hagelt es für den Senator Kritik. „Er hat das Prinzip Chancengleichheit offensichtlich vorsätzlich grob verletzt“, kritisiert Raue.

Was ist passiert? Flierl hat dem Betreiber des Balázs-Kinos, Timothy Grossman, den Zuschlag dafür erteilt, den Spielbetrieb im Traditionskino an der Rosa-Luxemburg-Straße in Mitte wieder aufzunehmen. Weil damit öffentliche Zuschüsse in Höhe von 320.700 Euro pro Jahr verbunden sind, musste Flierl ein Auswahlverfahren eröffnen, aus dem Grossman als umstrittener Sieger hervorging. Umstritten deswegen, weil er bei der vom Senat eingesetzten Findungskommission eigentlich schon durchgefallen war und sein Mischkonzept aus 51 Prozent kommunalem und 49 Prozent kommerziellem Programm zudem laut Raue nicht subventioniert werden darf. Förderungswürdig sei lediglich ein rein kommunales Kinokonzept, also eines, das anspruchsvolle Filme ohne längere Laufzeiten zeigt.

Skandalös sei, dass keiner der drei verprellten Bewerber, der alte Betreiber Filmkunsthaus Babylon e. V., der Zusammenschluss von Hackesche Höfe und Central-Kino sowie die EYZ Kino GbR, die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion während des Auswahlverfahrens geänderten Voraussetzungen kannte.

Raue stellte nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die daraufhin gewährte „Projektförderung“. „Etikettenschwindel“ nennt er das. Bis zum 11. Juli, 15 Uhr, besteht jetzt die Möglichkeit, überarbeitete Konzepte einzureichen, die dann direkt von der Senatsverwaltung geprüft werden. Der Vorschlag aus Raues Kanzlei, erneut eine Findungskommission einzusetzen, um die „Diskriminierungsfreiheit“ zu wahren, wurde abgelehnt. Die drei hartnäckigen Bewerber werden gemeinsam antreten und ihrer Überzeugung treu bleiben, die Jochen Roemer vom Filmkunsthaus Babylon e. V. stellvertretend formuliert: „Es geht uns ums kommunale Kino.“ DAVID DENK