Schlappe für Bayer

Ein großes Glyphosat-Verfahren geht in die nächste Runde. Ab 2023 soll es keine Produkte mit dem Herbizid mehr für Privatkunden geben

Der Leverkusener Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer muss im Glyphosat-Streit in den USA eine weitere Schlappe einstecken. Ein Bundesberufungsgericht rollte am Dienstag den Fall des Klägers John Carson aus dem Bundesstaat Georgia wieder auf, den Bayer Ende 2020 in erster Instanz bereits gewonnen hatte.

Das Gericht in Montgomery im US-Bundesstaat Alabama wies das Argument von Bayer zurück, dass das Unternehmen durch Bundesgesetze vor bundesstaatlichen Klagen wie der von Carson geschützt sei. Bayer erklärte, die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen zu können und nun seine weiteren rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Bayer-Aktien verloren am Mittwoch mehr als zwei Prozent.

Das Unternehmen hatte gehofft, dass das Berufungsgericht im Fall Carson erneut zu seinen Gunsten entscheiden und bestätigen würde, dass Bayer nicht vor Krebsrisiken auf seinen glyphosathaltigen Roundup-Produkten zur Unkrautvernichtung hätte warnen müssen, da dies durch das relevante Bundesgesetz ausgeschlossen ist. Die US-Umweltschutzbehörde EPA selbst hatte Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren verboten und befunden, dass glyphosatbasierte Unkrautvernichter nicht krebserregend sind. Das Berufungsgericht hob allerdings das Urteil zugunsten von Bayer auf und verwies die Sache zurück zur weiteren Verhandlung. Das Unternehmen prüft nun, dagegen Widerspruch einzulegen.

Die Klagewelle in den USA hatte sich Bayer mit der milliardenschweren Übernahme des Roundup-Herstellers Monsanto eingehandelt. Zuletzt standen noch für rund 31.000 der insgesamt 138.000 eingereichten und drohenden Glyphosat-Klagen Einigungen aus. Bisher hat der Konzern drei Prozesse mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten.

Für ein Scheitern vor dem Supreme Court hat der Konzern bereits vorgesorgt und im vergangenen Jahr zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Da die überwiegende Mehrheit der Kläger die Roundup-Produkte zur Unkrautvernichtung privat eingesetzt hat, will Bayer ab 2023 zudem keine glyphosathaltigen Produkte mehr an Privatkunden verkaufen. (reuters)